Hier finden Sie einige Informationen bezüglich der Pflegegrade sowie für Sie nützliche Informationen.
Pflegegrade
Mit Inkrafttreten des zweiten Pflegestärkungsgesetzes am 1. Januar 2016 wurden die Weichen für einen grundlegend neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff gestellt, der ab dem 1. Januar 2017 gilt.
Fünf neue Pflegegrade werden die bisherigen drei Pflegestufen ersetzen. Künftig erhalten alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind. Die Überleitung in die neuen Pflegegrade erfolgt automatisch.
Pflegegrad
Pflegegeld
Sachleistung
Sachleistung
ab 2024
Ambulant
Tagespflege
2
332 €
761 €
689 €
3
573 €
1432 €
1298 €
4
765 €
1778 €
1612 €
5
947€
2200 €
1995 €
Förderverein für Palliativ - und Hospizarbeit Rhein-Wied e. V.